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Schuleinschreibung für die Einschulung 2011/2012:
• Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.
• Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember geboren wurde, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
• Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.
• Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art. 41Abs. 1 BayEUG am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.
Die Schuleinschreibung für die Schulanfänger 2011/2012 findet in diesem Jahr am 05. und 06. April 2011 statt . Termine zur Einschreibung werden über die Kindergärten vergeben oder sind ab 21. März 2011 im Sekretariat zu erfragen.
Bitte erfragen Sie Ihren Termin im Sekretariat!
- Sie benötigen:
- - die Geburtsurkunde des Kindes
- - ggf. Taufbescheinigung
- - Bescheinigung der U9
- - ggf. Sorgerechtsbescheide
- Das einzuschreibende Kind muss anwesend sein.
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